Wer nach „Öltank-Wartung” sucht, meint meist etwas anderes als das, was in der Verordnung steht. Denn die Heizöl-Tankanlage hat keinen einzelnen Wartungstermin wie die Heizung. Sie besteht aus mehreren Bauteilen mit unterschiedlichen Intervallen und unterschiedlichen Zuständigkeiten — eines davon ist jährlich fällig, ein anderes alle fünf bis zehn Jahre, ein drittes betrifft die meisten Privathaushalte gar nicht.
Dieser Ratgeber sortiert die Bausteine, nennt die Intervalle und sagt, was jeweils darin steckt.
Welche vier Bausteine hat die Öltank-Wartung?
Der rechtliche Ausgangspunkt ist § 46 Abs. 1 AwSV:
„Der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.”
Aus diesem einen Satz leiten sich in der Praxis vier Bausteine ab. Drei davon führt ein Fachbetrieb oder ein Sachverständiger aus, einen erledigen Sie selbst.
| Baustein | Intervall | Wer macht es | Pflicht? |
|---|---|---|---|
| Sichtkontrolle der Anlage | laufend, mindestens beim Tanken | Sie als Betreiber | ja — § 46 Abs. 1 AwSV |
| Funktionsprüfung Leckanzeigegerät | jährlich | Fachbetrieb nach § 62 AwSV | ja — laut Bauartzulassung des Gerätes |
| Tankreinigung mit Innen-Sichtprüfung | alle 5 bis 10 Jahre | Fachbetrieb nach § 62 AwSV | nein — empfohlen, und Voraussetzung jeder Innenprüfung |
| Sachverständigen-Prüfung | alle 5 Jahre, im Schutzgebiet bei Erdtanks alle 2,5 Jahre | Sachverständiger nach AwSV (z. B. TÜV Rheinland, DEKRA) | nur für prüfpflichtige Anlagen |
Der häufigste Fall am Niederrhein — Kellertank zwischen 2.000 und 6.000 Litern, außerhalb eines Schutzgebiets — braucht also keine wiederkehrende Sachverständigen-Prüfung. Die jährliche Geräteprüfung und die Sichtkontrolle bleiben trotzdem. Welche Anlagen prüfpflichtig sind, steht ausführlich im Ratgeber zur Prüfpflicht.
Wie oft muss ein Öltank gewartet werden?
Die kurze Fassung der Intervalle:
- Jährlich: Funktionsprüfung des Leckanzeigegerätes. Dieses Intervall ergibt sich nicht aus der AwSV selbst, sondern aus der Bauartzulassung des jeweiligen Gerätes — es gilt unabhängig von Tankgröße und Standort.
- Alle 5 bis 10 Jahre: Tankreinigung. Stahltanks liegen wegen der Korrosionsanfälligkeit eher bei fünf bis sieben, Kunststofftanks bei sieben bis zehn Jahren. Die Details stehen im Ratgeber zur Reinigungsfrequenz.
- Alle 5 Jahre: Sachverständigen-Prüfung für Erdtanks, für oberirdische Tanks über 10.000 Liter und für oberirdische Tanks über 1.000 Liter in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten.
- Alle 2,5 Jahre: Sachverständigen-Prüfung für Erdtanks in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.
Maßgebliche öffentliche Quelle für die Fristen: TÜV Rheinland — Prüfung von Heizöltanks.
Ein verbreitetes Missverständnis: Eine jährliche „TÜV-Prüfung” für Kellertanks gibt es nicht. Jährlich ist nur das Leckanzeigegerät dran, und das prüft der Fachbetrieb, nicht der Sachverständige.
Was wird bei der Wartung des Leckanzeigegerätes geprüft?
Das Leckanzeigegerät (LAG) überwacht den Zwischenraum zwischen Tankwand und Kunststoffinnenhülle beziehungsweise zwischen den beiden Wänden eines doppelwandigen Tanks. Es ist die Sicherheitseinrichtung, die § 46 Abs. 1 AwSV meint — deshalb steht sie im Zentrum der Wartung.
Beim Jahrestermin prüfen wir:
- Dichtheit des Überwachungsraums — hält das Gerät den Unter- beziehungsweise Überdruck über die Messzeit, oder fällt er ab?
- Funktion der Alarmeinrichtung — akustisches und optisches Signal werden ausgelöst und kontrolliert.
- Schaltpunkte und Messwerte — liegen sie in dem Bereich, den die Bauartzulassung vorgibt?
- Verschraubungen, Schläuche und Anschlüsse am Gerät und am Tank auf Dichtheit und Alterung.
- Zustand des Gerätes selbst — bei sehr alten Geräten sprechen wir offen über Ersatzteilverfügbarkeit und darüber, ob eine Reparatur noch wirtschaftlich ist.
Zum Abschluss halten wir den Befund schriftlich fest. Dieses Protokoll ist der Nachweis, den Sie bei einer Behördenanfrage oder gegenüber Ihrer Versicherung vorlegen können. Wie sich ein Gerät meldet, wenn tatsächlich etwas nicht stimmt, steht im Ratgeber Leckanzeigegerät meldet Alarm. Den Leistungsumfang und den Wartungsvertrag finden Sie auf der Seite LAG-Wartung.
Was können Sie selbst am Öltank kontrollieren?
Die Betreiberpflicht aus § 46 Abs. 1 AwSV verlangt keine Messtechnik. Gemeint ist eine aufmerksame Sichtkontrolle — am besten bei jeder Tankbefüllung, mindestens aber einmal im Jahr:
- Auffangraum und Tankumgebung: Sind Ölspuren, feuchte Stellen, Verfärbungen oder Risse im Boden oder in der Wanne zu sehen?
- Geruch: Riecht es im Heizungskeller deutlich nach Heizöl, obwohl gerade nicht getankt wurde?
- Leckanzeigegerät: Leuchtet die Betriebsanzeige? Läuft die Pumpe auffällig häufig oder dauerhaft?
- Tankwand und Schweißnähte bei Stahltanks: Rostblasen, abplatzende Beschichtung, Verfärbungen?
- Kunststofftanks: Verformungen, Ausbeulungen oder Verfärbungen der Wandung?
- Armaturen und Leitungen: Sitzen Verschraubungen fest, ist der Ölfilter sauber, ist der Grenzwertgeber unbeschädigt?
- Füllstandsanzeige: Fällt der Stand schneller, als der Verbrauch es erklärt?
Zwei dieser Punkte sind keine Beobachtung, sondern ein Handlungsauslöser: sichtbares Öl außerhalb des Tanks und ein Alarm am Leckanzeigegerät. In beiden Fällen den Tank nicht weiter befüllen und einen Fachbetrieb rufen. Tritt Heizöl in nicht nur unerheblicher Menge aus, muss der Betreiber das nach § 24 Abs. 1 AwSV unverzüglich der Behörde anzeigen — bei größeren Mengen zuerst die Feuerwehr über 112.
Rostblasen und Verfärbungen an der Tankwand sind kein Notfall, aber ein Grund für eine Innenbesichtigung. Warum sich Korrosion am Tankboden nach innen frisst, erklärt der Ratgeber zu Lochfraß am Öltank.
Was kostet die Öltank-Wartung?
Die Frage lässt sich nur getrennt nach Baustein beantworten, weil die Intervalle so unterschiedlich sind:
| Leistung | Richtwert | Rhythmus |
|---|---|---|
| Funktionsprüfung Leckanzeigegerät | niedriger zweistelliger Bereich pro Jahr | jährlich |
| Tankreinigung Kellertank | ca. 515–1.025 € je nach Tankgröße | alle 5–10 Jahre |
| Sachverständigen-Prüfung | ca. 250–500 €, direkt vom Sachverständigen abgerechnet | alle 5 bzw. 2,5 Jahre, nur bei prüfpflichtigen Anlagen |
Aufs Jahr gerechnet ist der laufende Aufwand für eine typische Kelleranlage damit überschaubar — der größte Einzelposten, die Reinigung, verteilt sich über mehrere Jahre. Die vollständigen Preisspannen nach Tanktyp und Größe stehen im Kosten-Ratgeber zur Öltankreinigung.
Ein praktischer Hinweis für prüfpflichtige Anlagen: Reinigung und Sachverständigen-Termin lassen sich im selben Zeitfenster koordinieren. Der Sachverständige braucht einen innen einsehbaren Tank — ist ohnehin gereinigt worden, spart das eine zweite Anfahrt.
Wann lohnt sich ein Wartungsvertrag?
Der eigentliche Wert eines Wartungsvertrages liegt weniger im Preis als in der Terminverfolgung. Die jährliche Geräteprüfung ist genau die Art von Frist, die im Alltag untergeht — und die im Ernstfall zuerst geprüft wird. Mit Vertrag melden wir uns jährlich von uns aus und stimmen einen Termin ab.
Für Hausverwaltungen und Betriebe mit mehreren Anlagen ist das der übliche Weg, weil die Nachweise sonst über verschiedene Objekte hinweg auseinanderlaufen. Für einen einzelnen Kellertank im Privathaushalt ist er kein Muss — die Prüfung lässt sich auch jedes Jahr einzeln beauftragen.
Was passiert, wenn die Wartung ausbleibt?
Drei Konsequenzen, in der Reihenfolge, in der sie üblicherweise eintreten:
- Technisch: Ölschlamm und Kondenswasser sammeln sich am Tankboden. Das führt zu verstopften Filtern und Brennerstörungen — und bei Stahltanks zu Lochfraß, der von innen nach außen arbeitet.
- Rechtlich: Die mangelnde Überwachung der Sicherheitseinrichtungen nach § 46 Abs. 1 AwSV gehört zu den bußgeldbewehrten Tatbeständen des § 65 AwSV. Der Rahmen ergibt sich aus § 103 WHG.
- Versicherungsseitig: Ein fehlender Prüfnachweis ist bei der Regulierung eines Ölschadens erfahrungsgemäß der erste Punkt, nach dem gefragt wird. Was Ihr Vertrag im Einzelnen verlangt, klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung.
Dazu kommt der wirtschaftliche Punkt: Die Sanierung eines Ölschadens im Erdreich liegt um ein Vielfaches über dem, was regelmäßige Wartung über Jahre kostet.
Nächste Schritte — je nach Situation
- Leckanzeigegerät seit über einem Jahr nicht geprüft? Dann ist die Funktionsprüfung fällig: LAG-Wartung.
- Sie wissen nicht mehr, wann der Tank zuletzt gereinigt wurde? Dann ist eine Reinigung mit Innen-Sichtprüfung der sinnvolle Einstieg: Tankreinigung.
- Anlage ist prüfpflichtig und die Frist läuft? Wir reinigen vor dem Termin und koordinieren ihn mit TÜV oder DEKRA — die Ausgangslage klärt der Ratgeber zur Prüfpflicht.
- Bei der Kontrolle ist Rost oder Lochfraß aufgefallen? Dann steht die Frage nach der Tanksanierung an.
- Alarm am Gerät oder sichtbares Öl? Nicht weiter befüllen und anrufen — die Nummern stehen unter Notdienst.
Einen Überblick über alle Betreiberpflichten rund um die Heizöl-Tankanlage gibt der Ratgeber Heizöltank: Pflichten für Eigentümer.
