24h Notdienst

Ratgeber

Leckanzeigegerät meldet Alarm — was tun?

Sarah Zander-Winzen 8 Min. Lesezeit
Leckanzeigegerät mit roter Alarm-LED an einem horizontalen Heizöl-Kellertank

Kurze Antwort: Ein Alarm des Leckanzeigegerätes (LAG) zeigt einen Druckabfall im Zwischenraum des Heizöltanks an (bei Flüssigkeits-LAGs einen Füllstandsabfall im Ausgleichsbehälter) — also möglicherweise ein Leck. Befüllen Sie den Tank nicht weiter, setzen Sie das Gerät nicht selbst zurück und rufen Sie einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV an — § 24 Abs. 1 AwSV verpflichtet schon bei drohendem Austritt zur Schadensbegrenzung. Tritt sichtbar Heizöl aus: Notdienst rufen, bei größerer Menge zusätzlich die Feuerwehr (112), und die Untere Wasserbehörde unverzüglich informieren.

Was bedeutet ein Alarm am Leckanzeigegerät technisch?

Das Leckanzeigegerät (LAG) baut zwischen Tankwand und Kunststoffinnenhülle — oder zwischen den beiden Wänden eines werkseitig doppelwandigen Heizöltanks — einen permanenten Überwachungszustand auf. Fällt dieser ab, meldet das Gerät akustisch und optisch Alarm.

Wichtig zur Tank-Bauart: Bei einem mit Kunststoffinnenhülle sanierten Tank ist eine Innenkorrosion des Stahls ausgeschlossen — das Heizöl kommt nicht mehr in Kontakt mit der Tankwand. Leck-Quellen am Tank selbst sind dann auf Außenkorrosion am Stahl oder einen Schaden an der Hülle reduziert. Bei werkseitig doppelwandigen Stahl-Tanks bleibt Innenkorrosion eine reale Möglichkeit — entsprechend wichtig sind dort Tankreinigung und Sichtprüfung im Routine-Intervall.

Es gibt drei gängige Bauarten des LAG selbst:

  • Unterdruck-/Vakuum-LAG — die häufigste Bauart bei Heizöl-Kellertanks. Eine kleine Pumpe hält im Zwischenraum permanenten Unterdruck. Tritt an einer der beiden Wände ein Leck auf, gleicht sich der Druck mit der Außenluft aus — Alarm.
  • Überdruck-LAG — statt Unterdruck wird ein leichter Überdruck im Zwischenraum gehalten. Bei einem Leck entweicht das Druckmedium nach außen — Alarm.
  • Flüssigkeits-LAG — der Zwischenraum ist mit einer Indikatorflüssigkeit gefüllt, deren Pegel in einem Ausgleichsbehälter überwacht wird. Fällt der Füllstand, ist eine der beiden Wände undicht — Alarm.

Welche Bauart bei Ihnen verbaut ist, steht typischerweise in der Bauartzulassung des Geräts (Aufkleber am Gerät oder in den Anlagenunterlagen). Die Funktionsweise unterscheidet sich technisch, der Auslöser-Mechanismus folgt aber immer derselben Logik: das Gerät meldet, bevor Heizöl austreten kann — vorausgesetzt, es ist intakt und wird jährlich gewartet.

Die jährliche Funktionsprüfung ist sowohl in der Bauartzulassung des Geräts als auch in der DIN EN 13160 verankert — durchgeführt durch einen Sachkundigen, in der Regel einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV.

Welche Ursachen kann ein Alarm am LAG haben?

Ein Alarm hat fast immer eine von drei Ursachen — welche, klärt nur die Befundaufnahme am Gerät selbst.

Ursache 1

Echtes Leck

  • Außenkorrosion an der Stahlwand (z.B. feuchter Tankraum)
  • Innenkorrosion am Stahl — nur bei werkseitig doppelwandigen Tanks; bei KIH-Sanierung ausgeschlossen
  • Schaden an der Kunststoffinnenhülle (Materialermüdung, mechanisch)
  • An Verschraubungen oder Anschluss-Leitungen im Zwischenraum

Ursache 2

Gerätedefekt

  • Defekte Pumpe (bei Druck-LAGs)
  • Sensor- oder Elektronikfehler
  • Verschlissene Dichtungen
  • Wackelkontakt am Anschluss

Ursache 3

Fehlauslösung

  • Stromausfall mit Druckabfall in der Pause
  • Starke Temperaturschwankungen
  • Falsch ausgelegte Anlage

Welche der drei Ursachen vorliegt, entscheidet eine Befundaufnahme durch den Sachkundigen — bei der LAG-Wartung machen wir genau das. Solange das nicht geklärt ist, bleibt es bei der Annahme „möglicherweise echtes Leck” — und damit beim Eskalations-Protokoll im nächsten Abschnitt.

Was sollten Sie sofort tun — und was lieber nicht?

Vier Schritte. Card 4 nur, wenn Heizöl sichtbar austritt — sonst Schritt 1 bis 3 in dieser Reihenfolge.

Schritt 1

Anlage sichern

  • Tank nicht weiter befüllen lassen (Tankwagen abbestellen, falls geplant)
  • Stromzufuhr am Gerät belassen — sonst geht die Drucküberwachung verloren
  • Heizung kann weiterlaufen, solange kein Austritt sichtbar ist

Bitte nicht: Reset-Taste drücken

Schritt 2

Austritt prüfen

  • Sichtprüfung am Tank, Auffangraum und Domschacht
  • Ölgeruch wahrnehmen, Anschluss-Leitungen kontrollieren
  • Falls vorhanden: Wartungsprotokoll und Bauartzulassung bereitlegen

Bitte nicht: Tank selbst öffnen oder Domdeckel lösen

Schritt 3

Fachbetrieb anrufen

Schritt 4 — Eskalation

Bei sichtbarem Heizöl-Austritt

  • Bei größerer Menge sofort Feuerwehr (112) rufen — sie übernimmt die Eindämmung und leitet an die Untere Wasserbehörde weiter
  • Untere Wasserbehörde informieren (§ 24 Abs. 2 AwSV)
  • Kleine Mengen mit Ölbinder oder trockenem Sand eingrenzen, sofern sicher zugänglich
  • Notdienst parallel rufen

Bitte nicht: mit Wasser verdünnen oder in Bodenabläufe spülen

Wann ist die Untere Wasserbehörde zu informieren?

Der Alarm allein löst noch keine Anzeigepflicht aus. In der AwSV sind zwei Vorschriften zu unterscheiden:

  • § 24 Abs. 1 AwSV verpflichtet den Betreiber bereits bei einem drohenden Austritt zu Schadensbegrenzungs-Maßnahmen — der LAG-Alarm ist genau eine solche Situation. Konkret heißt das: kein weiteres Befüllen, kein Reset, Fachbetrieb anrufen.
  • § 24 Abs. 2 AwSV schreibt eine Anzeigepflicht erst dann vor, sobald wassergefährdender Stoff (Heizöl, Wassergefährdungsklasse 2) in nicht nur unerheblicher Menge austritt und Boden, Kanalisation oder ein Gewässer erreichen kann.

In der Praxis: Bei größeren Mengen ist die Feuerwehr (112) die schnellste Stelle — sie übernimmt die Eindämmung und leitet an die Untere Wasserbehörde weiter. Bei kleineren Mengen oder im Zweifel binden wir die Behörde nach der Befundaufnahme direkt mit ein. Der guten Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass die Anzeigepflicht nicht entfällt, nur weil ein Fachbetrieb tätig wird.

Wer darf das Leckanzeigegerät prüfen und reparieren?

Funktionsprüfung und Reparatur am Leckanzeigegerät sind zwei verschiedene Vorgänge, aber beide gehören in die Hand eines Sachkundigen — typischerweise ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV. Als Ingensiep & Schallenberg führen wir das selbst aus.

Wichtig zur Abgrenzung: Der Sachkundige (der die LAG-Wartung übernimmt) ist nicht dasselbe wie der Sachverständige (der die gesamte Tankanlage prüft, alle 5 oder 2,5 Jahre, je nach Lage). Die Sachverständigen-Prüfung der Anlage haben wir im Ratgeber Sachverständigen-Pflicht beim Heizöltank ausführlicher behandelt.

Wer ohne Fachbetriebs-Zertifizierung am LAG schraubt, riskiert nicht nur die Garantie des Geräts und der Anlage, sondern verstößt auch gegen die Fachbetriebspflicht nach AwSV.

Was, wenn der Alarm nach einem Reset wiederkommt?

Wenn der Alarm direkt nach dem Quittieren des Geräts oder kurz darauf erneut auslöst, ist eine Fehlauslösung in der Regel ausgeschlossen. In dem Fall steht eine echte Undichtigkeit im Vordergrund — entweder am Tank, an der Kunststoffinnenhülle oder an einem Anschluss im Zwischenraum.

Die nächsten Schritte hängen vom Befund ab. Drei Wege kommen in Frage:

  • Sanierung mit Kunststoffinnenhülle, wenn die Stahl-Grundsubstanz des Tanks noch tragfähig ist. Die Tanksanierung mit Kunststoffinnenhülle stoppt die Innenkorrosion und macht den Tank rechtlich doppelwandig — die LAG-Überwachung läuft danach weiter.
  • Demontage, wenn die Substanz nicht mehr tragfähig ist oder ohnehin auf Wärmepumpe oder Pellets gewechselt werden soll. Wie das im Detail abläuft, steht unter Tankdemontage.
  • Reparatur des LAG selbst, wenn nicht die Tank-Substanz das Problem ist, sondern eine defekte Pumpe, Sensorik oder Verschraubung. Verschleißteile tauschen wir im Rahmen der Wartung; in selteneren Fällen ist ein Austausch des kompletten Geräts wirtschaftlicher (siehe nächster Abschnitt).

Hinweis zur Befundlogik: Innen sichtbare Korrosionsschäden lassen sich häufig schon im Rahmen einer Tankreinigung beurteilen. Das Thema haben wir im Ratgeber Lochfraß im Öltank aufgearbeitet — dort steht auch, ab wann eine Sanierung nicht mehr in Frage kommt.

Wann reicht eine Wartung, wann ist ein Austausch fällig?

Leckanzeigegeräte haben eine Bauartzulassung, aber kein gesetzliches Verfallsdatum. Ein Gerät, das jährlich gewartet wird und keine Fehlfunktion zeigt, kann viele Jahre seinen Dienst tun.

Zwei Schwellen führen jedoch in der Praxis zum Austausch:

  • Ersatzteilverfügbarkeit. Bei Geräten älterer Bauserien werden Pumpen, Druckschalter oder Anzeige-Elektronik mit der Zeit knapp. Wird die Reparatur teurer als ein Neugerät, ist der Austausch der saubere Weg.
  • Wiederkehrende Fehlauslösungen ohne erkennbare Tank-Ursache. Wenn der Sachkundige am Gerät selbst nichts mehr in den Griff bekommt, ist das Gerät am Ende seines Lebenszyklus.

Wir beurteilen das im Rahmen der LAG-Wartung — Reparatur oder Austausch, wir nennen die Hausnummer und entscheiden gemeinsam mit Ihnen. Auf das neue Gerät und die Montage gelten 2 Jahre Gewährleistung (lt. VOB).

Wartungsvertrag nach einem Alarm-Fall — sinnvoll?

Wer einmal einen Alarm-Fall hatte, weiß: das organisatorische Drumherum — Termin, Erinnerung, Protokoll — ist genau die Schwachstelle, die einen funktionierenden Schutz aufrechterhält. Der Wartungsvertrag nimmt diese Schwachstelle ab.

Wir empfehlen Ihnen deshalb einen entsprechenden Wartungsvertrag mit uns abzuschließen. Die jährliche LAG-Funktionsprüfung ist dann fix terminiert, das Wartungsprotokoll geht an Ihre Anlagendokumentation, und wir melden uns rechtzeitig von uns aus.

Pflicht ist der Vertrag nicht — die jährliche Wartung selbst ist Pflicht (Bauartzulassung). Ohne Vertrag bleibt die Termin-Erinnerung an Ihnen hängen.

Nächste Schritte — je nach Situation

  • Aktueller Alarm an Ihrem LAG? Rufen Sie uns an — wir kommen zeitnah zur Befundaufnahme: Wartungstermin am Niederrhein anfragen.
  • Heizöl tritt sichtbar aus? Bei größerer Menge sofort Feuerwehr (112). Parallel Notdienst rufen.
  • Letzte LAG-Wartung lange her oder Wartungsvertrag fehlt? Wir richten den Vertrag ein und holen die Funktionsprüfung nach: Wartungstermin am Niederrhein anfragen.
  • Alarm war eine Fehlauslösung? Das klärt nur die Befundaufnahme — und sie ist die Grundlage für eine saubere Anlagendokumentation.

Bei Fragen zu Ihrer konkreten Anlage rufen Sie uns gerne direkt an — meistens lässt sich am Telefon schon einordnen, ob der Alarm eher technisch oder eher mechanisch zu verorten ist und wie schnell wir vor Ort sein müssen.

Häufige Fragen

Kann ich das Leckanzeigegerät selbst zurücksetzen?
Nein. Ein Reset durch den Laien überschreibt die Druckmeldung — bei einem tatsächlichen Leck wird der Tank dann unbemerkt undicht. Das Zurücksetzen gehört in die Hand eines Sachkundigen nach vorheriger Befundaufnahme.
Mein Leckanzeigegerät pumpt dauernd oder piept — was bedeutet das?
Eine dauerlaufende Pumpe oder ein anhaltendes Piepen weist bei Druck-LAGs (Unterdruck/Vakuum oder Überdruck) auf einen Druckabfall im Zwischenraum hin. Bei Flüssigkeits-LAGs zeigt ein Alarm dagegen einen Füllstandsabfall im Ausgleichsbehälter an. Mögliche Ursachen sind eine Undichtigkeit am Tank, eine fehlerhafte Verschraubung am Gerät oder ein Sensorfehler. Der Befund klärt sich nur am Gerät — bitte den Fachbetrieb anrufen.
Ist der Alarm selbst schon ein meldepflichtiger Mangel?
Der Alarm ohne Austritt ist noch nicht nach § 24 Abs. 2 AwSV meldepflichtig. Die Anzeigepflicht greift, sobald Heizöl in nicht nur unerheblicher Menge austritt und Boden, Kanalisation oder ein Gewässer erreichen kann — dann ist unverzüglich die Untere Wasserbehörde (bei größerer Menge zuerst die Feuerwehr unter 112) zu informieren. § 24 Abs. 1 AwSV verpflichtet den Betreiber jedoch schon bei drohendem Austritt zu Schadensbegrenzungs-Maßnahmen; der LAG-Alarm ist genau eine solche Situation. Im Zweifel binden wir die Behörde direkt nach der Befundaufnahme mit ein.
Mein Leckanzeigegerät ist über 20 Jahre alt — muss es ausgetauscht werden?
Leckanzeigegeräte haben eine Bauartzulassung, kein festes Verfallsdatum. Bei sehr alten Geräten werden allerdings Ersatzteile knapp, und eine Reparatur kann unwirtschaftlich werden. Beim Wartungstermin beurteilen wir Zustand und Ersatzteilverfügbarkeit und sprechen offen über Reparatur oder Austausch.
Was ist der Unterschied zwischen Leckanzeigegerät, Leckwarngerät und Leckanzeiger?
Leckanzeigegerät ist der technisch korrekte Begriff (AwSV-Terminologie). Leckwarngerät ist synonym im Alltag gebräuchlich. Vorsicht beim Wort „Leckanzeiger“ allein — das wird teils für das Gerät, teils für ein mechanisches Überdruckventil verwendet.

Weitere Ratgeber-Artikel

Heizöltank-Sachverständigen-Prüfung: Wer muss prüfen lassen, wer nicht?

Welche Heizöltanks müssen vom Sachverständigen geprüft werden — und welche nicht? AwSV-Pflichten,…

Wie oft muss ein Heizöltank gereinigt werden? Intervalle nach Tanktyp

Heizöltank reinigen: Wie oft ist es nötig, welche Intervalle gelten und wann wird es dringend?…

Interesse an Tankschutz?

Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Tankschutz-Anliegen.