24h Notdienst

Ratgeber

Heizöltank-Sachverständigen-Prüfung: Wer muss prüfen lassen, wer nicht?

Sarah Zander-Winzen 6 Min. Lesezeit
Grafik: Sachverständigen-Pflicht — wer muss prüfen? Ratgeber vom WHG-Fachbetrieb Ingensiep & Schallenberg

Viele Heizöltank-Eigentümer am Niederrhein sind unsicher, ob sie ihre Anlage regelmäßig vom Sachverständigen prüfen lassen müssen. Die kurze Antwort vorab: die meisten Kellertanks im Privathaushalt sind nicht prüfpflichtig — aber die Betreiber-Verantwortung bleibt immer bestehen. Welche Tanks tatsächlich vom Sachverständigen geprüft werden müssen, in welchen Abständen und was bei Mängeln passiert, klären wir in diesem Ratgeber Schritt für Schritt.

Wann greift die Sachverständigen-Pflicht? — die vier Fälle

Die Prüfpflicht nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) richtet sich nach Lagermenge, Beschaffenheit und Standort der Anlage. Maßgebliche öffentliche Quelle für die Frist-Übersicht: TÜV Rheinland — Heizöltankprüfung.

Kellertank ≤ 10.000 Liter

außerhalb von Schutzgebieten

Pflicht
keine reguläre Sachverständigen-Frist
Intervall

Kellertank > 1.000 Liter

in Wasserschutz-/Hochwassergebiet

Pflicht
Sachverständigen-Prüfung
Intervall
alle 5 Jahre

Kellertank > 10.000 Liter

unabhängig vom Standort

Pflicht
Sachverständigen-Prüfung
Intervall
alle 5 Jahre

Erdtank (unterirdisch)

außerhalb von Schutzgebieten

Pflicht
Sachverständigen-Prüfung
Intervall
alle 5 Jahre

Erdtank in Wasserschutz-/Hochwassergebiet

strengster Fall

Pflicht
Sachverständigen-Prüfung
Intervall
alle 2,5 Jahre

Im Klartext: Wer einen klassischen Heizöltank im Keller mit einem Fassungsvermögen unter 10.000 Litern betreibt und nicht in einem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet wohnt, muss seine Anlage nicht regelmäßig vom Sachverständigen prüfen lassen. Das trifft auf die meisten Privathaushalte am Niederrhein zu.

Welche Tanks brauchen keine Sachverständigen-Prüfung?

Der häufigste Fall in Privathaushalten: ein einwandiger oder doppelwandiger Stahl- oder Kunststofftank im Keller, 2.000 bis 6.000 Liter Fassungsvermögen, außerhalb eines Wasserschutzgebiets. Für diesen Tank gibt es keine gesetzliche Sachverständigen-Prüfpflicht nach AwSV.

Das heißt aber nicht, dass die Anlage „sich selbst überlassen” werden darf:

  • Betreiber-Verantwortung gilt immer. Sie sind als Eigentümer dafür verantwortlich, dass die Anlage dicht und sicher ist und kein Heizöl austritt.
  • Reinigung empfohlen, nicht vorgeschrieben. Eine fachbetriebliche Tankreinigung alle 5 bis 10 Jahre ist gute Praxis — Schlamm und Kondenswasser am Tankboden sind die Hauptursachen für Brennerstörungen und Innenkorrosion. Wir haben das Thema im Ratgeber zur Reinigungsfrequenz ausführlich behandelt.
  • Bei Auffälligkeiten ist Handlungspflicht. Sichtbarer Lochfraß nach einer Reinigung, eine Leckage im Auffangraum oder Geruchsbildung sind keine kosmetischen Hinweise, sondern Handlungsauslöser.

Sachverständiger oder Fachbetrieb? — die wichtige Unterscheidung

Im Tankschutz gibt es zwei klar getrennte Rollen, die häufig verwechselt werden:

Prüfende Rolle

Sachverständiger nach AwSV

Was er tut
prüft die Anlage, bewertet den Zustand, erstellt einen Prüfbericht
Wer das ist
TÜV Rheinland, DEKRA, andere amtlich anerkannte Sachverständige

Ausführende Rolle

Fachbetrieb nach § 62 AwSV

Was er tut
führt die Arbeiten an der Anlage aus: Reinigung, Sanierung, Demontage, Stilllegung
Wer das ist
wir als WHG-Fachbetrieb (Ingensiep & Schallenberg)

Wir als Ingensiep & Schallenberg sind Fachbetrieb nach § 62 AwSV und führen die Tankschutz-Arbeiten aus — wir prüfen nicht im rechtlichen Sinne. Wenn ein Sachverständiger gebraucht wird, organisieren wir den Termin in der Regel mit dem TÜV Rheinland. Wenn Sie bereits Kontakt zur DEKRA haben, koordinieren wir das mit deren Sachverständigen genauso.

Wichtig zur Abgrenzung: Festgestellte Mängel an der Anlage werden vom Sachverständigen festgestellt, aber nicht vom Sachverständigen behoben — das übernehmen wir als Fachbetrieb.

Was passiert beim Sachverständigen-Termin?

Damit der Sachverständige die Anlage sinnvoll prüfen kann, muss sie innen einsehbar sein. Praktisch bedeutet das: vor dem Sachverständigen-Termin wird der Tank durch uns gereinigt, sodass die Tankwand und der Boden frei zugänglich sind.

Der Sachverständige beurteilt typischerweise:

  • Zustand der Tank-Innenwandung — Korrosion, Lochfraß-Ansätze, Auskleidungsschäden
  • Auffangraum — Dichtheit der Wanne, Risse im Anstrich, Feuchtigkeit
  • Anschlüsse und Leitungen — Befüll-, Entlüftungs- und Saugleitungen
  • Sicherheitseinrichtungen — Grenzwertgeber, Antiheber-Ventil
  • Druck- oder Vakuum-Überwachungssystem (Leckanzeigegerät) bei doppelwandigen Anlagen

Eine Kopie des Prüfberichts geht direkt an die Untere Wasserbehörde. Sie als Eigentümer erhalten ebenfalls eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen.

Vor Inbetriebnahme einer neuen Anlage

Beim Tankneubau ist die Reihenfolge klar geregelt:

  1. Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde vor Errichtung der Anlage — durch den Eigentümer.
  2. Sachverständigen-Prüfung vor Inbetriebnahme — Tanks mit einem Fassungsvermögen von 1.000 Litern müssen laut TÜV Rheinland vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden. Den Prüfauftrag erteilt der Eigentümer selbst.
  3. Erstbefüllung erst nach Freigabe.
  4. Mängelbeseitigung durch Fachbetrieb — sollten Mängel festgestellt werden, beheben wir das, anschließend wird die Behörde informiert.

Wir koordinieren den Sachverständigen-Termin im Rahmen eines Tankneubau-Auftrags routinemäßig mit. Die Sachverständigen-Kosten weisen wir separat aus — sie sind nicht Teil unseres Festpreis-Angebots.

Sonderfall einwandige Erdtanks

Eine wichtige Ausnahme: Einwandige unterirdische Heizöltanks sind seit dem 18. April 2017 nach AwSV nicht mehr zugelassen. Wer einen solchen Tank weiterbetreiben möchte, hat zwei Möglichkeiten:

  • Sanierung mit Kunststoffinnenhülle — der Tank wird durch eine eingebrachte Innenhülle rechtlich „doppelwandig” und kann weiterbetrieben werden. Das übernimmt der Tanksanierungs-Service eines Fachbetriebs.
  • Stilllegung — bei Erdtanks typischerweise mit Quarzsand-Verfüllung. Mehr dazu im Ratgeber Öltank stilllegen oder entsorgen?

Die Entscheidung über den weiteren Betrieb obliegt der zuständigen Behörde beziehungsweise dem Sachverständigen.

Sonderfall Hochwasserrisikogebiete

Tankanlagen in ausgewiesenen Hochwasserrisikogebieten müssen bis zum 5. Januar 2033 hochwassersicher nachgerüstet sein. Im Wesentlichen geht es um Auftriebssicherung — bei Hochwasser dürfen die Tanks nicht aufschwimmen oder reißen. Bei einer wesentlichen Änderung (z. B. Sanierung) ist die Nachrüstung sofort fällig.

Ob Ihr Grundstück in einem Risikogebiet liegt, prüfen wir bei der Ortsbesichtigung. Im Zweifel binden wir die Untere Wasserbehörde mit ein.

Was kostet die Sachverständigen-Prüfung?

Ganz grob 250 bis 500 Euro — je nach Anlagengröße, Standort und Anbieter. Die Rechnung stellt der Sachverständige direkt; sie ist getrennt von unseren Vorbereitungs- oder Folgearbeiten zu sehen.

Praktischer Tipp: Wenn Sie eine prüfpflichtige Anlage haben, koordinieren wir Reinigung und Sachverständigen-Termin gerne im selben Zeitfenster. Das spart eine zweite Anfahrt und Sie haben am Ende beides erledigt: Anlage ist gereinigt, Prüfprotokoll liegt vor.

Was tun bei Mängeln?

Stellt der Sachverständige Mängel fest, müssen diese unverzüglich durch einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV beseitigt werden. Je nach Befund kommen drei Wege in Frage:

  • Sanierung mit Kunststoffinnenhülle (KIH) — wenn die Tank-Substanz noch tragfähig ist. Die Innenhülle stoppt Innenkorrosion und macht den Tank rechtlich doppelwandig. Mehr dazu auf unserer Tanksanierungs-Seite.
  • Stilllegung — wenn ein Weiterbetrieb nicht sinnvoll ist. Bei Erdtanks mit Quarzsand-Verfüllung, bei Kellertanks an Ort und Stelle. Details unter Tankstilllegung.
  • Demontage — wenn der Tankraum für andere Zwecke genutzt werden soll oder der Heizungswechsel ansteht. Siehe Tankdemontage.

Nach der Mängelbeseitigung informieren wir die Untere Wasserbehörde, falls erforderlich. Die Bescheinigung über die Arbeiten bleibt bei Ihren Unterlagen.

Wie hängt die Tankreinigung mit der Prüfung zusammen?

Die Tankreinigung ist keine gesetzliche Pflicht, aber Voraussetzung für die Sachverständigen-Innenprüfung — der Sachverständige kann nur beurteilen, was er sieht. Praktisch heißt das: vor jeder Sachverständigen-Prüfung steht ein Reinigungstermin durch einen Fachbetrieb. Wir bieten beides aus einer Hand und stimmen die Termine ab.

Wichtig zur Trennung: Reinigung und Sachverständigen-Prüfung sind zwei verschiedene Vorgänge mit zwei verschiedenen Rechnungen. Wir reinigen, der Sachverständige prüft — beide haben unterschiedliche Verantwortlichkeiten.

Nächste Schritte — je nach Situation

  • Anlage steht zur Prüfung an? Wir reinigen Ihren Tank vor dem Sachverständigen-Termin und koordinieren den Termin mit TÜV oder DEKRA: Tankreinigung anfragen.
  • Mängel festgestellt? Sanierung mit Kunststoffinnenhülle prüfen lassen: Tanksanierung.
  • Anlage soll außer Betrieb gehen? Stilllegung mit Bescheinigung: Tankstilllegung. Oder Demontage bei Heizungswechsel: Tankdemontage.

Bei Fragen zu Ihrer konkreten Anlage rufen Sie uns gerne direkt an — meistens lässt sich am Telefon schon einordnen, ob eine Sachverständigen-Prüfung in Ihrem Fall fällig ist oder nicht.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Kellertank im Privathaushalt vom Sachverständigen prüfen lassen?
Nein, in den meisten Fällen nicht. Oberirdische Heizöltanks bis 10.000 Liter Fassungsvermögen außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten unterliegen keiner regelmäßigen Sachverständigen-Prüfpflicht nach AwSV. Trotzdem bleibt die Betreiber-Verantwortung bestehen: die Anlage muss in Ordnung sein, nichts darf auslaufen.
Wie oft muss ein Erdtank vom Sachverständigen geprüft werden?
Unterirdische Heizöltanks (Erdtanks) sind grundsätzlich prüfpflichtig — alle 5 Jahre. In Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten verkürzt sich der Intervall auf 2,5 Jahre.
Wer ist eigentlich Sachverständiger nach AwSV?
Wir arbeiten überwiegend mit dem TÜV Rheinland zusammen. Wenn Sie bereits Kontakt zur DEKRA haben, organisieren wir den Termin auch dort. Beide sind nach AwSV anerkannte Sachverständige. Die Prüfung selbst macht der Sachverständige; wir als WHG-Fachbetrieb nach § 62 AwSV bereiten die Anlage vor (Reinigung, Sichtfreiheit) und beheben bei Bedarf festgestellte Mängel.
Was kostet die Sachverständigen-Prüfung?
Grob 250 bis 500 Euro je nach Anlagengröße, Standort und Anbieter. Die Kosten stellt der Sachverständige direkt in Rechnung — getrennt von unseren Vorbereitungs- oder Folgearbeiten. Eine genaue Auskunft gibt der Sachverständige beim ersten Kontakt.
Brauche ich beim Wechsel auf Wärmepumpe einen Sachverständigen für die Stilllegung?
Bei prüfpflichtigen Anlagen (Erdtank, Wasserschutzgebiet, oberirdisch über 10.000 Liter) ist auch die Stilllegung sachverständigenpflichtig — Grundlage ist § 46 AwSV in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6. Bei kleinen Kellertanks im Privathaushalt außerhalb von Schutzgebieten ist die Sachverständigen-Abnahme in der Regel nicht erforderlich; wir stellen die Bescheinigung über die fachgerechte Stilllegung selbst aus, die Sie an die Untere Wasserbehörde weiterreichen.
Was ist mit Kunststoff-Batterietanks?
Kunststoff-Batterietanks sind nach Herstellerangaben in der Regel für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren konzipiert. Bei älteren Anlagen oder sichtbaren Verformungen oder Verfärbungen empfiehlt der TÜV Rheinland den Austausch. Zum Prüftermin sollten die ursprünglichen Zulassungspapiere bereitliegen.
Mein Tank ist über 30 Jahre alt — gilt die Zulassung noch?
In der Regel nicht. Bei Tankanlagen über 30 Jahren gilt die Zulassung nach gängiger Praxis als erloschen. Eine Reinigung oder weitere Arbeiten an einer solchen Anlage sind selten zu empfehlen; meist ist der Austausch (Tankneubau) oder die Stilllegung der saubere Weg.
Wer trägt die Verantwortung, wenn nichts geprüft wird?
Sie als Eigentümer und Betreiber der Anlage. Auch ohne Sachverständigen-Pflicht gilt die Betreiber-Verantwortung nach AwSV: die Anlage muss dicht und sicher sein, nichts darf auslaufen. Bei Schäden haften Sie persönlich gegenüber Umwelt, Behörde und Versicherung.

Weitere Ratgeber-Artikel

Leckanzeigegerät meldet Alarm — was tun?

Was tun, wenn das Leckanzeigegerät (LAG) am Heizöltank Alarm meldet — Sofortmaßnahmen, Ursachen,…

Kunststoffinnenhülle für den Heizöltank: Wann sie sich lohnt und was sie leistet

Kunststoffinnenhülle (KIH) am Heizöltank: Funktion, rechtliche Wirkung nach § 17 Abs. 3 AwSV,…

Interesse an Tankschutz?

Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Tankschutz-Anliegen.