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Öltank entsorgen mit Förderung: BEG-Zuschuss & § 35a (Stand 2026)

Sarah Zander-Winzen6 Min. Lesezeit

Aktualisiert am

Grafik: Öltank entsorgen mit Förderung — Ratgeber vom WHG-Fachbetrieb Ingensiep & Schallenberg

Wer seine alte Ölheizung loswird, will den Tank meist gleich mit aus dem Keller haben. Die gute Nachricht: Im Zuge des Heizungstauschs lässt sich ein erheblicher Teil der Kosten fördern. Welcher Weg für Sie greift — BEG-Zuschuss oder Steuerermäßigung — und worauf Sie bei der Reihenfolge achten müssen, klären wir hier. (Stand der Förderangaben: KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, auf Basis der seit dem 21.07.2026 geltenden Förderrichtlinie; Förderprogramme ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Auskunft Ihres Energie-Effizienz-Experten.)

Wird die Öltank-Entsorgung gefördert?

Ja — aber an eine Bedingung geknüpft: Die Demontage und Entsorgung des alten Heizöltanks ist eine förderfähige Umfeldmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn sie im Zuge eines förderfähigen Heizungstauschs erfolgt. Förderfähig ist der Umstieg von der Ölheizung auf eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung wie einen Pelletkessel oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz (etwa Fernwärme); auch solarthermische Anlagen werden gefördert.

Zwei Dinge sind dabei wichtig und werden oft falsch verstanden:

  • Die Tankentsorgung zählt innerhalb des Förderdeckels von 28.000 € für die erste Wohneinheit — nicht zusätzlich obendrauf.
  • Eine reine Tankstilllegung oder -entsorgung ohne neuen Heizungseinbau ist über die BEG nicht förderfähig. Dafür bleibt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (weiter unten).

Wie hoch ist die KfW-Förderung 2026?

Der Fördersatz ist kein fester Wert, sondern setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen — gedeckelt bei 70 %, bei geringem Einkommen bei 80 %:

30 %

Grundförderung

für private Eigentümer, die auf eine förderfähige Heizung umstellen

+ 16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

selbstnutzende Eigentümer beim Tausch einer funktionstüchtigen Ölheizung; sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte

+ 10 bis 40 %

Einkommensbonus

selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € im Jahr (mit minderjährigem Kind je 10.000 € mehr)

maximal 70 % (80 %)

So hoch kann der Zuschuss in Summe ausfallen: Grundförderung und Boni zusammen sind bei 70 % gedeckelt, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) bei 80 %.

Bezuschusst werden förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit — im Einfamilienhaus also für das ganze Haus. Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Höchstbetrag halbjährlich um 750 €, der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028. Einen Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen sieht das aktuelle KfW-Merkblatt nicht mehr vor. Beantragt und ausgezahlt wird der Zuschuss für Privatpersonen über die KfW (Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude”, Nr. 458); das BAFA ist für andere Einzelmaßnahmen der BEG zuständig.

Welche Boni in Ihrem Fall zusammenkommen, hängt von Eigentum, Einkommen und Ihrer bisherigen Heizung ab. Diese Einordnung trifft Ihr Energie-Effizienz-Experte oder Heizungsbauer — wir als Tankschutz-Fachbetrieb übernehmen die Tankarbeiten und die nötigen Nachweise.

Was hat die Tank-Entsorgung mit dem Geschwindigkeitsbonus zu tun?

Der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 % setzt laut KfW eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung voraus; danach darf die Wohnung nicht mehr mit Öl, Kohle oder Gas beheizt werden. Wer auf eine Pellet- oder andere Biomasseheizung umsteigt, bekommt den Bonus nur in Kombination mit Solarthermie, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe für das Warmwasser. Die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt nach Abschluss Ihr Heizungsbauer oder Energie-Effizienz-Experte. Den Öltank nennt die KfW bei dieser Bonus-Bedingung nicht ausdrücklich. Seine Entsorgung führt sie aber als eigene förderfähige Demontagearbeit auf: Wird der Tank im Zuge des Heizungstauschs entsorgt, zählen die Kosten zu den geförderten Gesamtkosten.

Wir führen die Tankdemontage als Fachbetrieb nach § 62 AwSV aus — Restöl abpumpen, Innenreinigung, Zerlegung im Kaltschneideverfahren, Abtransport zum zertifizierten Verwerter — und stellen Ihnen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung aus. Zusammen mit unserer Rechnung belegt sie die Tankentsorgung; für die Auszahlung reichen Sie bei der KfW alle Rechnungen über die förderfähigen Kosten ein. Den Förderantrag stellen Sie selbst im KfW-Kundenportal, die Bestätigung zum Antrag erstellt Ihr Heizungsbauer oder Energie-Effizienz-Experte.

Keine neue Heizung? — Steuerermäßigung nach § 35a

Wenn Sie den Tank entsorgen lassen, ohne eine geförderte neue Heizung einzubauen — etwa bei einer reinen Stilllegung oder Entsorgung —, greift die BEG nicht. Dann kommt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Betracht:

  • 20 % der Arbeitskosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen,
  • höchstens 1.200 € pro Jahr (das entspricht 6.000 € an Arbeitskosten).

Damit das Finanzamt die Ermäßigung anerkennt, gilt unter anderem: Die Leistung erfolgt in Ihrem eigenen Haushalt, es zählen nur die Arbeitskosten — sie sollten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein —, und Sie zahlen unbar auf das Konto des Betriebs, etwa per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt. Heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf.

BEG oder § 35a — was ist besser, lässt sich das kombinieren?

Kombinieren lässt es sich nicht: § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG schließt die Steuerermäßigung für öffentlich geförderte Maßnahmen aus, für die steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden, und auch das KfW-Merkblatt untersagt für dieselbe Maßnahme einen Antrag auf steuerliche Förderung. Sie müssen sich pro Maßnahme also entscheiden.

Die Faustregel ist einfach: Bei einem geförderten Heizungstausch ist die BEG fast immer deutlich besser — 30 bis 70 % Zuschuss (bei geringem Einkommen bis 80 %) schlagen 20 % Steuerermäßigung mit 1.200-€-Deckel klar. Die Steuerermäßigung kommt in Betracht, wenn Sie den Tank in Ihrem eigenen Haushalt ohne geförderten Heizungstausch entsorgen lassen; der Höchstbetrag von 1.200 € gilt dabei für alle Handwerkerleistungen eines Jahres zusammen. Ob die Arbeiten an Ihrem Tank im Einzelfall unter § 35a fallen, klärt Ihr Steuerberater.

So beantragen Sie die Förderung richtig

Die häufigste und teuerste Falle ist die Reihenfolge: Beginnt das Vorhaben vor der Antragstellung, ist die Förderung ausgeschlossen. Als Beginn zählt dabei bereits ein Auftrag ohne Förderbedingung oder der Start der Arbeiten vor Ort. Die richtige Reihenfolge:

  1. Angebote einholen — auch für den Tank. Die Bestätigung zum Antrag enthält die geplanten förderfähigen Kosten, und nachträglich lässt sich der Zuschuss nicht aufstocken. Die Tankentsorgung gehört deshalb von Anfang an in die Planung.
  2. Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung — Sie schließen mit dem Fachunternehmen einen Liefer-/Leistungsvertrag, der an die Förderzusage der KfW geknüpft ist und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthält. Dieser Vertrag ist Voraussetzung für den Antrag; ohne die Bedingung gilt schon der Vertragsschluss als Vorhabenbeginn — das gilt auch für den Auftrag zur Tankentsorgung, wenn sie mitgefördert werden soll.
  3. Antrag bei der KfW — über das KfW-Kundenportal, mit der Bestätigung Ihres Heizungsbauers oder Energie-Effizienz-Experten.
  4. Zusage abwarten.
  5. Erst dann Heizungstausch und Tankentsorgung ausführen lassen.

Den Tank also keinesfalls vorab „schon mal” entsorgen lassen. Wir stimmen den Ausführungstermin ohnehin mit Ihnen ab und können ihn auf die Förderzusage legen. Wie sich die Tankfrage insgesamt in das Heizungstausch-Projekt einordnet — Pflichten, Restöl, Reihenfolge —, zeigt der Ratgeber Heizungstausch: Was passiert mit dem alten Öltank?.

Was bleibt nach der Förderung übrig?

Das hängt von Ihrem Fördersatz und vom Aufwand der Demontage ab. Die Richtwerte für die Tankdemontage selbst — nach Tanktyp und Größe — finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Tankdemontage?. Auf den förderfähigen Anteil rechnen Sie dann Ihren persönlichen BEG-Satz an. Eine belastbare Zahl für Ihre Anlage nennen wir nach kurzer Rücksprache.


Sie planen den Umstieg von Öl auf eine neue Heizung und möchten den alten Tank fachgerecht — und förderfähig — loswerden? Wir übernehmen die Tankdemontage inklusive Rechnung und Entsorgungsbescheinigung für Behörde, Versicherung und Ihre Förderunterlagen. Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Ist für die Förderung das BAFA oder die KfW zuständig?
Den Heizungstausch fördert für Privatpersonen die KfW (Programm 458, „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“). Dort zählt auch die Entsorgung des alten Öltanks zu den förderfähigen Kosten. Das BAFA wickelt andere Einzelmaßnahmen der BEG ab, etwa an der Gebäudehülle, die Heizungsoptimierung oder die Fachplanung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Fördersatz setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung plus möglichen Boni: 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (für selbstnutzende Eigentümer beim Tausch einer funktionstüchtigen Ölheizung, wenn die Wohnung danach nicht mehr mit Öl oder Gas beheizt wird; er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte) und für selbstnutzende Eigentümer ein gestaffelter Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % (bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 € im Jahr; mit minderjährigem Kind liegen die Grenzen je 10.000 € höher). Gedeckelt ist die Förderung bei 70 %, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) bei 80 %. Einen Effizienzbonus sieht das aktuelle KfW-Merkblatt nicht mehr vor. Welche Boni für Sie gelten, klärt Ihr Energie-Effizienz-Experte.
Was, wenn ich keine neue Heizung einbaue oder nur den Heizöltank erneuere?
Dann greift die BEG nicht: Die Heizungsförderung setzt den Einbau einer förderfähigen Heizung voraus, und einen neuen Öltank fördert sie nicht, weil Ölheizungen nicht förderfähig sind. Für die reine Tankstilllegung oder -entsorgung kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Betracht: 20 % der reinen Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr. Auch beim Austausch des Heizöltanks kann § 35a für die Arbeitskosten greifen — verbindlich klärt das Ihr Steuerberater. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind, und die unbare Zahlung auf das Konto des Betriebs.
Kann ich BEG-Förderung und § 35a kombinieren?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG schließt die Steuerermäßigung für öffentlich geförderte Maßnahmen aus, für die steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden; auch die KfW schließt die Kombination ausdrücklich aus. Bei einem geförderten Heizungstausch ist die BEG fast immer deutlich günstiger. § 35a kommt dort in Betracht, wo keine BEG-Förderung in Anspruch genommen wird.
Muss ich den Antrag vor der Entsorgung stellen?
Ja, unbedingt. Beginnt das Vorhaben vor der Antragstellung, ist die Förderung ausgeschlossen — als Beginn gilt bereits ein Auftrag ohne Förderbedingung oder der Start der Arbeiten vor Ort. Vor dem Antrag muss deshalb ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der KfW-Zusage steht. Mit den Arbeiten, auch der Tankentsorgung, beginnen Sie am sichersten erst nach der Zusage.
Bekomme ich den Geschwindigkeitsbonus, wenn die alte Heizung nicht entsorgt wird?
Nein. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus ist laut KfW die fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung; die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt nach Abschluss Ihr Heizungsbauer oder Energie-Effizienz-Experte. Den Öltank nennt die KfW bei dieser Bedingung nicht ausdrücklich — seine Entsorgung ist aber als Demontagearbeit förderfähig. Wir demontieren den Tank als Fachbetrieb nach § 62 AwSV und stellen Ihnen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung für Ihre Unterlagen aus.

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