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Öltank entsorgen mit Förderung: BEG-Zuschuss & § 35a (Stand 2026)

Sarah Zander-Winzen 5 Min. Lesezeit
Grafik: Öltank entsorgen mit Förderung — Ratgeber vom WHG-Fachbetrieb Ingensiep & Schallenberg

Kurze Antwort: Beim Heizungstausch von Öl auf eine förderfähige Heizung (Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme) bezuschusst die BEG die Öltank-Demontage als Umfeldmaßnahme — mit dem Gesamt-Fördersatz von 30 bis 70 %, innerhalb des Kostendeckels von 30.000 € je Wohneinheit. Ohne neuen Heizungseinbau bleibt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr). Beide Wege verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird.

Wer seine alte Ölheizung loswird, will den Tank meist gleich mit aus dem Keller haben. Die gute Nachricht: Im Zuge des Heizungstauschs lässt sich ein erheblicher Teil der Kosten fördern. Welcher Weg für Sie greift — BEG-Zuschuss oder Steuerermäßigung — und worauf Sie bei der Reihenfolge achten müssen, klären wir hier. (Stand der Förderangaben: Mitte 2026; Förderprogramme ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Auskunft Ihres Energie-Effizienz-Experten.)

Wird die Öltank-Entsorgung gefördert?

Ja — aber an eine Bedingung geknüpft: Die Demontage und Entsorgung des alten Heizöltanks ist eine förderfähige Umfeldmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn sie im Zuge eines förderfähigen Heizungstauschs erfolgt. Förderfähig ist der Umstieg von der Ölheizung auf eine Wärmepumpe, eine Pellet-/Biomasseheizung, einen Fernwärme-Anschluss oder eine Solarthermie-Hybridheizung.

Zwei Dinge sind dabei wichtig und werden oft falsch verstanden:

  • Die Tankentsorgung zählt innerhalb des Förderdeckels von 30.000 € je Wohneinheit — nicht zusätzlich obendrauf.
  • Eine reine Tankstilllegung oder -entsorgung ohne neuen Heizungseinbau ist über die BEG nicht förderfähig. Dafür bleibt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (weiter unten).

Wie hoch ist die BEG-Förderung 2026?

Der Fördersatz ist kein fester Wert, sondern setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen — gedeckelt bei 70 %:

30 %

Grundförderung

für alle, die auf eine förderfähige Heizung umstellen

+ 20 %

Klimageschwindigkeitsbonus

selbstnutzende Eigentümer beim Tausch der alten Ölheizung (Stand 2026: voller Satz)

+ 30 %

Einkommensbonus

zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr

+ 5 %

Effizienzbonus

bestimmte Wärmepumpen (Erdreich/Wasser als Quelle oder natürliches Kältemittel)

maximal 70 %

So hoch kann der Zuschuss in Summe ausfallen — die Boni werden zusammen gedeckelt.

Bezuschusst werden förderfähige Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit im Einfamilienhaus. Ausgezahlt wird der Zuschuss seit der BEG-Reform über die KfW (Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude”, Nr. 458) — nicht mehr über das BAFA, das nur noch für andere Einzelmaßnahmen zuständig ist.

Welche Boni in Ihrem Fall zusammenkommen, hängt von Eigentum, Einkommen und gewählter Heizung ab. Diese Einordnung trifft Ihr Energie-Effizienz-Experte oder Heizungsbauer — wir als Tankschutz-Fachbetrieb übernehmen die Tankarbeiten und die nötigen Nachweise.

Was hat die Tank-Entsorgung mit dem Geschwindigkeitsbonus zu tun?

Hier liegt ein Punkt, der bares Geld wert ist: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % setzt voraus, dass die alte Ölheizung fachgerecht außer Betrieb genommen und entsorgt wird — und das ist nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis kein Bonus.

Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir führen die Tankdemontage als Fachbetrieb nach § 62 AwSV aus — Restöl abpumpen, Innenreinigung, Zerlegung im Kaltschneideverfahren, Abtransport zum zertifizierten Verwerter — und stellen Ihnen die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung aus. Dieser Nachweis ist das Dokument, das Sie für den Bonus brauchen. Den Förderantrag selbst stellt Ihr Heizungsbauer beziehungsweise Energie-Effizienz-Experte; wir liefern den Baustein, ohne den der Bonus nicht freigegeben wird.

Keine neue Heizung? — Steuerermäßigung nach § 35a

Wenn Sie den Tank entsorgen lassen, ohne eine geförderte neue Heizung einzubauen — etwa bei einer reinen Stilllegung oder Entsorgung —, greift die BEG nicht. Dann bleibt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG:

  • 20 % der Arbeitskosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen,
  • höchstens 1.200 € pro Jahr (das entspricht 6.000 € an Arbeitskosten).

Damit das Finanzamt mitspielt, müssen drei Dinge stimmen: Die Leistung erfolgt in Ihrem selbst genutzten Haushalt, die Rechnung weist Arbeits- und Materialkosten getrennt aus (nur die Arbeitskosten zählen), und Sie zahlen per Überweisung — Barzahlung wird nicht anerkannt. Heben Sie Rechnung und Kontoauszug auf.

BEG oder § 35a — was ist besser, lässt sich das kombinieren?

Kombinieren lässt es sich nicht: Für denselben Rechnungsbetrag schließt § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG die Steuerermäßigung aus, wenn die Maßnahme bereits öffentlich gefördert wird. Sie müssen sich pro Maßnahme also entscheiden.

Die Faustregel ist einfach: Bei einem geförderten Heizungstausch ist die BEG fast immer deutlich besser — 30 bis 70 % Zuschuss schlagen 20 % Steuerermäßigung mit 1.200-€-Deckel klar. Die Steuerermäßigung ist der Weg für alle, die den Tank loswerden, ohne eine geförderte Heizung einzubauen. Ob in Ihrem Fall ein Teilbetrag sauber getrennt über § 35a läuft, ist eine steuerliche Frage für Ihren Steuerberater.

So beantragen Sie die Förderung richtig

Die häufigste und teuerste Falle ist die Reihenfolge. Wer den Tank entsorgen lässt, bevor die Förderzusage da ist, verliert den Anspruch. Die richtige Reihenfolge:

  1. Vertrag mit aufschiebender Bedingung — Sie schließen mit dem Fachunternehmen einen Liefer-/Leistungsvertrag, der nur wirksam wird, wenn die Förderung bewilligt wird. Seit dem 1. September 2024 ist dieser Vertrag Voraussetzung für den Antrag; er lässt sich nicht nachträglich um die Bedingung ergänzen.
  2. Antrag bei der KfW — über das KfW-Kundenportal, mit der Bestätigung Ihres Energie-Effizienz-Experten.
  3. Zusage abwarten.
  4. Erst dann Heizungstausch und Tankentsorgung ausführen lassen.

Den Tank also keinesfalls vorab „schon mal” entsorgen lassen. Wir stimmen den Ausführungstermin ohnehin mit Ihnen ab und können ihn auf die Förderzusage legen.

Was bleibt nach der Förderung übrig?

Das hängt von Ihrem Fördersatz und vom Aufwand der Demontage ab. Die Richtwerte für die Tankdemontage selbst — nach Tanktyp und Größe — finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Tankdemontage?. Auf den förderfähigen Anteil rechnen Sie dann Ihren persönlichen BEG-Satz an. Eine belastbare Zahl für Ihre Anlage nennen wir nach kurzer Rücksprache.


Sie planen den Umstieg von Öl auf eine neue Heizung und möchten den alten Tank fachgerecht — und förderfähig — loswerden? Wir übernehmen die Tankdemontage inklusive aller Nachweise für Behörde, Versicherung und Förderung. Nehmen Sie Kontakt auf — wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Wird die Tankentsorgung beim Heizungstausch gefördert?
Ja. Wenn Sie Ihre Ölheizung gegen eine förderfähige Heizung tauschen (Wärmepumpe, Pellet-/Biomasseheizung, Fernwärme-Anschluss oder Solarthermie-Hybrid), zählt die Demontage und Entsorgung des alten Öltanks zu den förderfähigen Umfeldmaßnahmen der BEG. Sie wird mit Ihrem persönlichen Gesamt-Fördersatz (30 bis 70 %) bezuschusst — allerdings innerhalb des Kostendeckels von 30.000 € je Wohneinheit, nicht zusätzlich obendrauf.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Fördersatz setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung plus möglichen Boni: 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (für selbstnutzende Eigentümer beim Tausch der alten Ölheizung), 30 % Einkommensbonus (bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr) und 5 % Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen. Gedeckelt ist die Förderung bei 70 %. Welche Boni für Sie gelten, klärt Ihr Energie-Effizienz-Experte.
Was, wenn ich keine neue Heizung einbaue?
Dann ist die reine Tankstilllegung oder -entsorgung über die BEG nicht förderfähig — die BEG-Heizungsförderung setzt den Einbau einer förderfähigen Heizung voraus. Es bleibt aber die Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 % der reinen Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung.
Kann ich BEG-Förderung und § 35a kombinieren?
Nein, nicht für denselben Rechnungsbetrag. Das Einkommensteuerrecht schließt die Steuerermäßigung für Maßnahmen aus, die bereits öffentlich gefördert werden (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG). Bei einem geförderten Heizungstausch ist die BEG fast immer deutlich günstiger. § 35a greift dort, wo keine BEG-Förderung in Anspruch genommen wird.
Muss ich den Antrag vor der Entsorgung stellen?
Ja, unbedingt. Die Maßnahme — also auch die Tankentsorgung — darf erst nach der Förderzusage beginnen. Seit dem 1. September 2024 muss vor der Antragstellung außerdem bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen, der unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht. Lassen Sie den Tank also keinesfalls entsorgen, bevor die Zusage da ist.
Bekomme ich den Geschwindigkeitsbonus ohne Nachweis der alten Anlage?
Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass die alte Ölheizung samt Tank fachgerecht außer Betrieb genommen und entsorgt wird — und das ist nachzuweisen. Wir führen die Demontage als Fachbetrieb nach § 62 AwSV aus und stellen Ihnen die entsprechende Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung aus, die Sie für die Förderung brauchen.

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